Lebenslagen
     Umzug

7. Fahrzeug und Bewohnerparkausweis

Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen. Es wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt.

Wenn Sie innerhalb des Stadt- oder des Landkreises umziehen, wird die Adressänderung,

  • sofern noch ein alter Fahrzeugschein vorhanden ist, in diesen eingetragen,
  • sofern bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, eine neue ausgestellt.

Besitzen Sie einen Bewohnerparkausweis, sollten Sie bei einem Wegzug aus dem Anwohnerparkgebiet daran denken, dies der Gemeinde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat, umgehend mitzuteilen und den Parkausweis persönlich oder per Post zurückzugeben.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob in Ihrem neuen Wohngebiet ein Bewohnerparkausweis notwendig ist.